Altersvorsorge für Zuzügler in die Schweiz

Eine Übersicht über das Schweizer 3-Säulen-Modell und Antworten auf die wichtigsten Fragen für Zuwanderer.

Holger Kosmund

Holger Kosmund

Die Altersvorsorge in der Schweiz unterscheidet sich vom Rentensystem in Deutschland. Wer in die Schweiz auswandert, sollte sich mit dem schweizer 3-Säulen-Modell vertraut machen. Wir erklären hier das Modell und beantworten wichtige Fragen zur Altersvorsorge in der Schweiz.

Das Wichtigste in Kürze:

Alle Arbeitnehmer in der Schweiz zahlen in die 1. und 2. Säule ein

Die 3. Säule ist eigenverantwortlich und steuerbegünstigt

Rentenansprüche aus dem Ausland bleiben in der Regel bestehen

Was ist das 3-Säulen-Prinzip?

Die Altersvorsorge in der Schweiz umfasst drei Säulen:

die obligatorische staatliche Vorsorge (Säule 1)

die obligatorische berufliche Vorsorge (Säule 2)

die freiwillige private Vorsorge (Säule 3)

Gemeinsam leisten die drei Säulen finanzielle Unterstützung bei Pensionierung, Invalidität oder im Todesfall.

1. Säule: staatliche Vorsorge

Wer in der Schweiz erwerbstätig ist, zahlt ab dem 18. Lebensjahr in die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) ein. Die Beitragshöhe beträgt dabei 5,3% des Bruttoeinkommens und der Arbeitgeber stockt den Betrag um die gleiche Summe auf.

Die Höhe der aus der AHV bezogenen Altersrente hängt von der Beitragshöhe und der Anzahl der Beitragsjahre ab.

  • Zuzügler werden automatisch in der AHV versichert.
  • Beitragspflichtig sind alle Arbeitnehmer zwischen 18 und 64 (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer).
  • Die automatisch erteilte AHV-Nummer dient als Sozialversicherungsnummer.

2. Säule: berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ist ebenfalls obligatorisch für alle Arbeitnehmer, die über 22.680 Franken jährlich verdienen.

Die Beitragshöhe ist abhängig vom Alter, Einkommen und der jeweiligen Pensionskasse. Auch hier wird ein Teil des Beitrags vom Arbeitgeber bezuschusst.

Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) ist ein Sparguthaben, dass verzinst wird. Die Höhe des Guthabens und die jeweiligen Leistungen sind im Pensionskassenausweis ersichtlich.

Es können freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse vorgenommen werden. Für Zuzügler beschränken sich diese in den ersten fünf Jahren auf 20% des Bruttoeinkommens. Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind grundsätzlich von der Steuer absetzbar.

Die jeweilige Pensionskasse ist an den Arbeitgeber gebunden. Bei Jobwechsel wird das ersparte, die sogenannten Freizügigkeitsleistungen an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen.

3. Säule: private Vorsorge

Die private Vorsorge ist freiwillig. Sie unterteilt sich in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b).

Einzahlungen in die Säule 3a werden bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 7.258 Franken steuerlich begünstigt. Die Zahlungen sind gebunden und können erst mit Eintritt in das Rentenalter, bei Invalidität oder im Todesfall abgerufen werden.

Die Säule 3b ist die rein private Vorsorge. Sie ist steuerlich nicht begünstigt. Sie ist allerdings auch nicht gebunden, sodass die angesparten Leistungen jederzeit in Anspruch genommen werden können.

Die primären Ziele der drei Säulen

  • Die erste Säule dient der reinen Existenzsicherung.
  • Die zweite Säule sorgt für die gewohnte Lebenshaltung nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben.
  • Die dritte Säule soll darüber hinausgehende individuelle Bedürfnisse abdecken und Vorsorgelücken schließen.

Holger Kosmund
Experte für Zuzügler

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Was passiert mit meinen Rentenansprüchen in Deutschland?

Bereits erworbene Rentenansprüche und andere Leistungen in der Sozialversicherung gehen bei einem Umzug in die Schweiz in der Regel nicht verloren. Dafür sorgt das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU und EFTA.

Bei Umzügen zwischen EU/EFTA Ländern und der Schweiz können die Beschäftigungszeit und die bereits gezahlten Beiträge angerechnet werden.

Fazit zur Altersvorsorge in der Schweiz

Wer in die Schweiz zieht, sollte sich mit de drei Säulen der Altersvorsorge vertraut machen. Gerade vor dem Hintergrund der privaten Vorsorge und Steuerersparnis sollte das Gespräch mit einem Finanz- und Versicherungsexperten für Deutschland und die Schweiz gesucht werden.

💡 Vorsorge und Versicherungen im Fokus

Der Abschluss weiterer Versicherungen ist je nach persönlicher und beruflicher Situation sowie individueller Wünsche teilweise verpflichtend oder optional zu empfehlen.

Die Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach beginn der Berufstätigkeit in der Schweiz abgeschlossen werden.

Informieren Sie sich vor dem Umzug in die Schweiz zu den Krankenzusatzversicherungen, da Sie dadurch Vorteile erhalten.

Viele Vermieter in der Schweiz verlangen die Vorlage einer privaten Haftpflichtversicherung oder Hausratsversicherung. Informieren Sie sich auch zu der Überführung Ihres Autos und der KFZ-Versicherung.

Holger Kosmund
Experte für Zuzügler

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich aktiv um meine Altersvorsorge kümmern?

Ja. Auch wenn die erste und zweite Säule obligatorisch sind und die Beiträge automatisch einbehalten werden, sollte sich jeder Arbeitnehmer über die Altersvorsorge informieren. Besonders wichtig ist dies bezüglich der freiwilligen Vorsorge in der dritten Säule, die finanzielle und steuerliche Vorteile bringt.

Kann ich durch die Altersvorsorge Steuern sparen?

Ja. In der Säule 3a werden freiwillige Einzahlungen ermöglicht, die steuerlich abgesetzt werden können und dadurch die Steuer reduzieren.

Wo erhalte ich Informationen zur Säule 3a?

Informationen zur Säule 3a finden Sie hier auf unserer Website: Säule 3a. Wir empfehlen eine persönliche, unverbindliche und kostenfreie Beratung mit einem Finanz- und Vorsorgeexperten zu buchen: Kostenfreie Beratung buchen.