Krankenversicherung in der Schweiz
Informationen, Vergleich und Abschluss aller Schweizer Grundversicherer.
Sinnvolle Ergänzungen zur Grundversicherung: Pflege, Zahn, Berufsunfähigkeit etc.
So funktioniert die Krankenversicherung in der Schweiz
Das Wichtigste in Kürze:
Alle Menschen in der Schweiz müssen eine Krankenversicherung haben
Die Grundversicherung ist obligatorisch
Die Leistungen sind bei allen Anbietern gleich
Es gibt vier Versicherungsmodelle
Es gibt eine Franchise und einen Selbstbehalt
Die Grundversicherung sollte durch Zusatzversicherungen ergänzt werden
Die Grundversicherung in der Schweiz
Alle Arbeitnehmer in der Schweiz müssen sich in der obligatorischen Grundversicherung nach KVG versichern.
Dies gilt auch für Einwanderer aus Deutschland.
Die Auswahl ist dabei groß, denn in der Schweiz gibt es derzeit 39 zugelassene Krankenversicherungen.
Grundsätzlich bieten alle Grundversicherer die gleichen Leistungen an. Daher kann ein Preisvergleich als Grundlage für die Wahl der Versicherung dienen.
Die Höhe der Prämie ist abhängig von:
- Alter
- Kanton
- Versicherungsmodell
- Franchise
- Krankenkasse
Anders als in Deutschland sind die Beiträge zur Krankenkasse in der Schweiz nicht von der Höhe des Einkommens abhängig.
Einheitliche Regelung
Die Leistungen der Grundversicherung in der Schweiz sind rechtlich festgelegt. Alle Krankenkassen bieten prinzipiell die gleichen Leistungen an und dürfen keine individuellen Zusatzleistungen in der Grundversicherung anbieten.
Zudem dürfen die Krankenkassen niemanden ablehnen, da alle in der Schweiz wohnhaften Personen einen Anspruch auf die Grundversorgung haben.
Die Krankenkassenbeiträge (Prämien) dürfen nicht aufgrund von höheren Gesundheitsrisiken oder Vorerkrankungen verändert werden.
Allerdings unterscheiden sich die Prämien der gleichen Krankenversicherung deutlich von Kanton zu Kanton.
Es sollten also immer die konkreten Prämien der Versicherungen im jeweiligen Kanton verglichen werden, um den günstigsten Anbieter zu finden.
Da die Prämien regelmäßig angepasst werden, lohnt sich ein jährlicher Vergleich. Die Anpassung erfolgt in der Regel jeweils zum Beginn des Kalenderjahres.
Ein Wechsel der Krankenkasse kann daher auch jeweils zum 1. Januar eines Jahres vorgenommen werden. Die Kündigung muss dafür per Einschreiben bis zum letzten Arbeitstag des Novembers bei der Krankenversicherung eingehen.
Leistungen: Was wird bezahlt?
Die Leistungen, die von der Grundversicherung in der Schweiz übernommen werden, sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt und bei allen Krankenkassen gleich.
Übernommen werden Leistungen bei Behandlungen und notwendigen Medikamenten, solange die Leistungen „wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind.
Neben der medizinischen Grundversorgung sind auch Notfälle, Rettungsaktionen und Transporte versichert. Des weiteren werden Leistungen im Spital und teilstationären Einrichtungen übernommen, sowie bestimmte therapeutische, präventive und rehabilitative Maßnahmen.
Eine Übersicht, welche Leistungen übernommen werden und in welchem Umfang, ist hier nachzulesen.
Zu den Bereichen die in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland unzureichend abgesichert sind, gehören unter anderem die Zahn- und Pflegeversicherung. Diese werden daher meist durch eine Zusatzversicherung ergänzt.
Die 4 Versicherungsmodelle
Standard
Das Standardmodell der Krankenversicherung in der Schweiz ermöglicht die freie Wahl des Arztes und des Spitals. Es ist das teuerste Modell, bietet jedoch auch die größte Flexibilität.
HMO
HMO steht für Health Maintenance Organisation. Dabei handelt es sich um Gruppen-Praxen oder Ärztenetzen. Diese müssen bei der Wahl dieses Modells aufgesucht werden. Dafür gibt es jedoch einen Rabatt bei den Beiträgen.
Hausarzt
Im Hausarztmodell ist der Hausarzt immer der erste Ansprechpartner. Ausgenommen sind davon in der Regel Besuche beim Frauenarzt, Augenarzt und Notfälle.
Telemed
Im Telemed-Modell wird als erstes medizinisches Fachpersonal per Telefon kontaktiert. Von dieser Beratung aus wirst du dann an einen Facharzt überwiesen. Es ist in der Regel das günstigste Modell.
Franchise und Selbstbehalt
Bei Behandlungen in der Schweiz muss ein Teil der Kosten selbstbezahlt werden: Die Franchise und der Selbstbehalt.
Was ist die Franchise?
Die Franchise ist ein im Voraus festgelegter Betrag, der pro Jahr vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt werden muss, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Franchise kann bei Abschluss der Krankenversicherung festgelegt werden. Sie liegt zwischen 300 und 2.500 CHF.
Je höher die Franchise, desto günstiger werden die Prämien. Bei Inanspruchnahme von Leistungen, z.B. beim Arztbesuch, müssen alle Rechnungen bis zur Höhe der vereinbarten Franchise selbst bezahlt werden.
Beispiel Franchise:
Du hast eine Franchise in Höhe von 1.000 CHF vereinbart. Ein Arztbesuch kostet dich 100 CHF. Du musst diesen Betrag selbst bezahlen. Die neue Franchise beträgt nun noch 900 CHF für das laufende Versicherungsjahr.
Kommt es z.B. durch eine notwendige Operation zu einer weiteren Rechnung in Höhe von 1.400 CHF, so musst du noch die 900 CHF Franchise bezahlen. Die restlichen 500 CHF sowie alle Kosten darüber hinaus übernimmt nun die Krankenkasse.
Was ist der Selbstbehalt?
Wenn die Franchise bezahlt wurde, musst du bei jeder Arztrechnung noch mit einem Selbstbehalt in Höhe von 10% der Kosten rechnen. Allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 700 CHF pro Versicherungsjahr.
Beispiel Selbstbehalt
Nachdem du deine Franchise bereits bezahlt hast, hast Du hast eine Operation, die 7.000 CHF kostet. Da du 10% Selbstbehalt zahlen musst, zahlst du 700 CHF und die Versicherung übernimmt 6.300 CHF.
Bei einer Folgebehandlung entstehen nun noch einmal kosten in Höhe von 500 CHF. Da du in diesem Versicherungsjahr bereits deine Franchise und 700 CHF Selbstbehalt gezahlt hast, übernimmt die Krankenkasse die gesamte Rechnung.
Territorialitätsprinzip
Die Krankenkasse für die Grundversicherung in der Schweiz kann grundsätzlich frei gewählt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass diese im Kanton des Wohnorts tätig ist.
Denn grundsätzlich kommt die Versicherung nur für Leistungen auf, die im Wohnkanton erbracht werden.
Seit 2012 werden jedoch auch Leistungen übernommen, die in einem anderen Kanton erbracht werden, solange das Krankenhaus auf der Spitalliste ist oder die Kosten nicht höher ausfallen, als sie es im Wohnkanton tun würden.
In Notfällen und bei Eingriffen, die z.B. in einer bestimmten Spezialklinik vorgenommen werden müssen, ist der Wohnortkanton unerheblich.
Die Prämien für die Grundversicherung unterscheiden sich deutlich von Kanton zu Kanton. So kann es sein, dass ein Versicherter aus Thurgau einen anderen Betrag zahlt, als ein Versicherter aus Zürich. Auch wenn beide bei der gleichen Krankenkasse versichert sind.
Leistungen im Ausland
Bezüglich der Leistungen im Ausland wird zwischen EU/EFTA-Staaten und sogenannten Drittstaaten unterschieden.
In den EU/EFTA-Staten haben in der Schweiz versicherte Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die Einwohner des jeweiligen Landes.
In Drittstaaten wird maximal der doppelte Betrag, der bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wäre übernommen.
Zusatzversicherungen
Im Vergleich zu Deutschland ergeben sich bei der Krankenversicherung in der Schweiz einige Versorgungslücken. Dazu gehören zum Beispiel die unzureichende Zahnversicherung und die mangelhafte Pflegeversicherung.
Des Weiteren können zusätzliche Leistungen wie Ein- und Zweibettzimmer im Spital, Chefarztbehandlung, alternative Heilmethoden, Brillen und vieles mehr sinnvolle Ergänzungen zur Grundversicherung bilden.
Prämien senken / Wechseln
Durch einen Vergleich der Krankenkassen in der Schweiz können Prämien gesenkt werden.
Für die Ermittlung des besten Angebots sind Alter, Kanton, Versicherungsmodell, Franchise und die Wahl der Krankenkasse ausschlagebend.
Da die Prämien jährlich angepasst werden, lohnt es sich jeweils die neuen Prämien zu vergleichen. Denn ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse kann jeweils zum neuen Kalenderjahr vorgenommen werden.
Für den Wechsel muss die Kündigung bei der aktuellen Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im November (meist 30.11.) per Einschreiben eingehen.
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